Meine Aufgaben als Notarin

Meine Amtstätigkeit ist verbunden mit der Verpflichtung zur unparteiischen und neutralen Betreuung aller an der notariellen Angelegenheit Beteiligten. Die sachgerechte und individuelle Beratung und Betreuung aller Beteiligten ist dabei mein selbstverständliches Anliegen.


So bezieht sich meine Tätigkeit vor allem auf die Geschäfte, für die eine notarielle Beurkundung zum Schutz der Beteiligten gesetzlich vorgeschrieben ist wie z.B.:

  • Immobilienkaufverträge
  • Teilungserklärungen
  • Bestellung von Grundpfandrechten
  • Schenkungsverträge
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und Erbauseinandersetzungsverträge
  • Gesellschaftsverträge


Im Erbrecht gehören zu meinen Tätigkeiten:

  • die Beratung und Beurkundung von Testamenten, sei es einseitig oder bei Ehegatten / Lebenspartner*innen als gemeinschaftliche Testamente,
  • Beurkundung von Erbscheinsanträgen mit Abnahme eidesstattlicher Versicherungen (ungeachtet der Zuständigkeit der Nachlassgerichte)
  • Beurkundung von Testamentsvollstreckerzeugnissen.


Ist eine Beurkundungspflicht nicht gegeben, kann es gleichwohl notwendig sein, Namensunter-schriften unter Erklärungen zu beglaubigen. In manchen Fällen, in denen eine Beurkundungspflicht nicht gegeben ist, kann es zweckmäßig sein, die Unterschriften unter einem Vertrag notariell beglaubigen zu lassen. Ferner gehört zu den notariellen Aufgaben auch die Fertigung von Abschriftsbeglaubigungen.

Ich achte auf die strikte Trennung meines öffentlichen Amtes als Notarin von meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin.

KANZLEI

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Harriet Hoffmann-Baasen

Rechtsanwältin und Notarin mit Sitz in Berlin